Mastodon Nachhilfe | Nachhilfe online + Nachhilfe zu Hause : Nachhilfe-Vermittlung
...
close

Cookie-Einstellungen

Zulassen:

 

Infos/Erklärung
Gemäß Ihrem Recht auf informierte Selbstbestimmung.

Besser wissen durch Nachhilfe: Wissensfragen

Hier kannst Du eine Wissensfrage zu einem Thema stellen, das Dich interessiert.
Die Fragen und die Antworten darauf werden hier veröffentlicht und evtl. zusätzlich an interessierte Benutzer (Nachhilfelehrer/innen) weitergeleitet.

Die Fragen sollten eher allgemeiner Natur sein, z.B. : "Ich will eine chinesische Sprache lernen. Mandarin oder Kantonesisch?", oder: "Vor Klausuren bin ich immer sehr nervös und bin schnell blockiert, obwohl ich vorbereitet bin - was kann ich tun?"

Alle Fragen & Antworten werden moderiert. Unangebrachte oder unhöfliche Beiträge, Links zu anderen Webseiten o.ä. werden gelöscht. Achtung: hier gibt es keinen Kundenservice.
Dieser Service soll keinen Unterricht ersetzen.

Quellensteuer und ausländische Firmen

Was ist der Zusammenhang zwischen Quellensteuer und Zahlungen an ausländische Firmen für Dienstleistungen oder Lizenzen?
Quellensteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, internationales Steuerrecht, Steuerrecht, Firmen mit Sitz im Ausland
Datum: 05.08.22 08:45, Benutzer 35367Antwort:
die Quellensteuer wird an ihrer Entstehungsstelle abgeführt. Beispiele:
die Kapitalertragssteuer wird direkt von der Bank abgeführt, die das Kapital verwaltet;
auch die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, weil der Arbeitgeber die Steuer auf das Bruttoeinkommen direkt abführt.
Zahlungen an ausländische Firmen sind etwas ganz anderes, weil sie keine Steuer sind. Steuern sind Abgaben an den Staat.
Aktion: ANTWORTEN
 
Weitere Fragen: 177









Merkzettel ()